5. Qualitätssicherung und Ende der Ausbildung:


Wir haben viel Beratungs- und Lebenserfahrung mit Lebens- und Lerngemeinschaften und arbeiten gerne mit kleineren Gruppen zwischen 5 und 14 Teilnehmer/innen. So sichern wir den besonderen persönlichkeitsbildenden Qualitätsanspruch der Ausbildun
g. Dem dient auch das personenbezogene Fördern der speziellen Beratungsqualität der einzelnen Teilnehmer/innen (modulare Auswahl), das Schaffen gemeinsamer kreativer Räume für soziales, erfahrungsorientiertes Lernen und die gute kognitive und sprachliche Absicherung neuer Erkenntnisse - sowohl mündlich als auch schriftlich. Die vorgeschriebene Gruppenselbsterfahrung sowie Berufsethik sind in einzelne Module integriert.


Voraussetzung für den Erhalt eines Zertifikates

sind die Erlangung der gesetzlichen vorgeschriebenen Mindeststandards/Stundeneinheiten,
die Dokumentation der Interventionen und Entwicklungen von 3 Live-Beratungen,
schriftliche Selbsteinschätzung des eigenen Beratungsprofils,
ergänzt und bekräftigt durch Feedback der Lehrenden und der Peergroups.

Das Ende bildet ein Bekräftigungs- und Abschlussritual mit Zertifikatsüberreichung.


Eine selbständige Tätigkeit bedarf zusätzlich zum positiven Abschluss des Lehrganges (mit Diplom-Zeugnis) einer Gewerbeberechtigung. Die zur Erlangung des Befähi­gungsnachweises (=Gewerbeberechtigung) gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen (Praktika etc.) finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf der

WKO-Checkliste.pdf