5.
Qualitätssicherung und Ende der Ausbildung:
Wir
haben viel Beratungs- und Lebenserfahrung mit Lebens- und
Lerngemeinschaften und arbeiten gerne mit kleineren Gruppen
zwischen 5 und 14 Teilnehmer/innen. So sichern wir den besonderen
persönlichkeitsbildenden Qualitätsanspruch der Ausbildung.
Dem
dient auch das personenbezogene Fördern der speziellen
Beratungsqualität der einzelnen Teilnehmer/innen (modulare
Auswahl), das Schaffen gemeinsamer kreativer Räume für soziales,
erfahrungsorientiertes Lernen und die gute kognitive und
sprachliche Absicherung neuer Erkenntnisse - sowohl mündlich als
auch schriftlich. Die vorgeschriebene Gruppenselbsterfahrung sowie
Berufsethik sind in einzelne Module integriert.
Voraussetzung
für den Erhalt eines Zertifikates
sind die Erlangung der
gesetzlichen vorgeschriebenen
Mindeststandards/Stundeneinheiten, die Dokumentation der
Interventionen und Entwicklungen von 3
Live-Beratungen, schriftliche Selbsteinschätzung des eigenen
Beratungsprofils, ergänzt und bekräftigt durch Feedback der
Lehrenden und der Peergroups.
Das Ende bildet ein
Bekräftigungs- und Abschlussritual mit
Zertifikatsüberreichung.
Eine
selbständige Tätigkeit bedarf zusätzlich zum positiven
Abschluss des Lehrganges (mit Diplom-Zeugnis) einer
Gewerbeberechtigung. Die zur Erlangung des Befähigungsnachweises
(=Gewerbeberechtigung) gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen
(Praktika etc.) finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf
der
WKO-Checkliste.pdf
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